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Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen
1. Angebote
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Unseren Angeboten liegen die uns erteilten Auskünfte zugrunde. Zwischenverkauf bzw. -
2. Vorkenntnis
Ist dem Empfänger das nachgewiesene oder vermittelte Objekt bekannt, hat er dies uns unverzüglich unter Beifügung eines Nachweises mitzuteilen. Unterlässt er dies, erkennt er unsere weitere Tätigkeit in dieser Angelegenheit als eine für den Abschluss ursächliche Tätigkeit an. Der Empfänger des Objektangebotes hat uns unverzüglich Kenntnis zu geben, wenn und ggf. zu welchen Bedingungen er einen Vertrag über das in diesem Angebot bezeichnete Objekt oder über ein anderes Objekt des von uns nachgewiesenen Vertragspartners abschließt.
3. Entstehen eines Provisionsanspruches
Unser Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund unseres Nachweises oder Vermittlung ein Vertrag bezüglich des von uns benannten Objekts zustande gekommen ist. Mitursächlichkeit genügt hierbei. Der Empfänger des Angebotes hat die vereinbarte Vergütung auch für den Fall zu bezahlen, dass unter Beibehaltung der inhaltlichen Identität ein anderer als der angebotene Vertrag abgeschlossen wird. Unerhebliche Abweichungen sachlicher, wirtschaftlicher, finanzieller oder rechtlicher Art schaden nicht und begründen weiterhin den vereinbarten Provisionsanspruch. Weicht der tatsächlich geschlossene Vertrag inhaltlich von dem ab, was Gegenstand des Angebotes war, wird aber mit ihm wirtschaftlich der gleiche Erfolg erzielt, bleibt der Anspruch auf die ursprünglich im Angebot vereinbarte Provision bestehen.
Der Provisionsanspruch ist auch dann fällig, wenn der Vertrag mit einer anderen Partei zustande kommt, mit dem der Empfänger des Angebotes in einem besonders engen, persönlichen oder ausgeprägt wirtschaftlichen Verhältnis steht. Für den Fall, dass zwischen einem Dritten und dem Verkäufer des Objektes ein Vertrag zustande kommt, haftet der Empfänger des Angebotes auch dann für die vereinbarte Provision, falls sich der Empfänger auf das Fehlen der gesetzlichen Voraussetzungen des Provisionsanspruches beruft.
Kommt ein Vertrag über ein anderes, dem Eigentümer gehörendes Objekt zustande, so ist die vereinbarte Vergütung ebenfalls zu bezahlen, wenn der Makler im Rahmen des Auftrages den Nachweis zum Abschluss des Vertrages mit dem Auftraggeber oder die Namhaftmachung des Vertragspartners ermöglicht hat.
Der Provisionsanspruch bleibt auch bestehen, wenn der abgeschlossene Vertrag durch Eintritt einer auflösenden Bedingung erlischt. Dasselbe gilt, wenn der Vertrag durch Ausübung eines gesetzlichen oder vertraglichen Rücktritts erlischt, sofern das Rücktrittsrecht aus von einer Partei zu vertretenden oder sonstigen in einer Person einer Partei liegenden Gründen ausgeübt wird. Bei Ausübung des Anfechtungsrechts durch unseren Angebotsempfänger (unseren Kunden), das nicht durch arglistige Täuschung seitens der anderen Vertragspartei begründet ist, tritt anstelle unseres Provisionsanspruchs ein Schadenersatzanspruch gegen den Anfechtenden.
4. Fälligkeit und Höhe des Provisionsanspruchs
Unser Provisionsanspruch ist bei Beurkundung bzw. bei Vertragsabschluss verdient und fällig. Mehrere Auftraggeber haften gesamt-
a) Grundbesitz bebaut: 5 % zzgl. derzeit 19 % MwSt. = 5,95 %
b) Grundbesitz unbebaut: 5 % zzgl. derzeit 19 % MwSt. = 5,95 %
c) Eigentumswohnungen: 5 % zzgl. derzeit 19 % MwSt. = 5,95 %
d) Vermietung von Wohnräume: sofern nicht anders angegeben für den Mieter provisionsfrei.
e) Vermietung von Gewerberäumen bis zu einer Laufzeit von 5 Jahren: 3 Monatskaltmieten
zzgl. derzeit 19 % MwSt.
f) Vermietung von Gewerberäumen mit einer Laufzeit von mehr als 5 Jahren: 3 %
zzgl. Mehrwertsteuer, höchstens jedoch berechnet nach einer 10-
Die unter a-
5. Auftragserteilung
Die Bedingungen für Aufträge, die uns erteilt werden, werden einzelvertraglich, individuell vereinbart.
6. Tätigkeit für den anderen Vertragsteil
Wir sind berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil provisionspflichtig tätig zu werden.
7. Vertragsverhandlungen und -
Sofern aufgrund unserer Nachweis-
8. Teilunwirksamkeitsklausel
Diese Geschäftsbedingungen bleiben auch dann gültig, falls einzelne Vorschriften sich davon als unwirksam erweisen. An die Stelle evtl. unwirksamer Bedingungen treten sinngemäß die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.
9. Annahmeerklärung
Mit der Entgegennahme des Angebots erklärt sich der Empfänger mit unseren Bedingungen einverstanden.
10. Bonitätshaftung
Wir haften nicht für die Bonität der vermittelten und nachgewiesenen Vertragspartei.
11. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Magdeburg